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Kaukasischer Owtscharka adoptieren

Der Kaukasische Owtscharka ist eine imposante Hunderasse, die ihren Ursprung in den Bergen des Kaukasus hat. Diese Hunde werden oft als
Wachhunde eingesetzt, da sie sehr schützend und territorial sind. Sie sind auch sehr muskulös und haben eine dicke, dichte Fell, das sie vor den rauen
Wetterbedingungen der Berge schützt. Der Kaukasische Owtscharka ist intelligent, aber auch unabhängig und kann eine starke Persönlichkeit hab... Mehr
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Kaukasischer Owtscharka Chico wartet im Tierheim auf seine Adoption.

Chico, ein Kaukasischer Owtscharka, geboren 11/2018, sucht ein liebevolles Zuhause. Er ist anfangs ängstlich, fasst aber Vertrauen und genießt Streicheleinheiten. Geht gut an der Leine.

Kaukasischer Owtscharka-Mix Karma wartet im Tierheim auf seine Adoption.

Karma ist ein Welpe mit Herdenschutzhund-Genen (Kaukasischer Owtscharka Mix). Sie ist am 24. Februar geboren und sucht ein Zuhause mit eingezäuntem Hof oder Garten.

Was kostet ein Kaukasischer Owtscharka aus dem Tierheim?

Die Schutzgebühren, die Tierheime erheben, sind von Tierheim zu Tierheim unterschiedlich, unabhängig von der Rasse. Meistens liegt der Preis zwischen 200€ und 400€. Die Schutzgebühr beinhaltet tierärztliche Untersuchungen, wie z.B. die Tollwutimpfung und die Registrierung. Eine Kastration erhöht oftmals die Schutzgebühr. Aber auch ein Beitrag für die Versorgung der restlichen Tiere geht in die Schutzgebühr ein.

Kaukasischer Owtscharka in Deutschland erlaubt?

Die Rasse "Kaukasischer Owtscharka" wird in manchen Bundesländern in Deutschland als Listenhund eingestuft. Das heißt, dass du für die Haltung eines solchen Hundes volljährig sein und ein Führungszeugnis vorlegen musst. Für das Halten von Kampfhunden brauchst du den Nachweis einer bestandenen Sachkundeprüfung und des Hundeführerscheins. Ein Kaukasischer Owtscharka muss unter Umständen einen Verhalts- oder Wesentest durchlaufen.

In welchen Bundesländern ist der Kaukasischer Owtscharka verboten?

Die Haltung der Rasse "Kaukasischer Owtscharka" ist in den Bundesländern Hessen und Hamburg nur unter Auflagen erlaubt.

In Thüringen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gibt es generell keine Beschränkungen für die Haltung von Listenhunden.